Leistungen
Zinshaus
1. Leistungspaket „Basisverwaltung“:
a) Allgemeine Immobilienverwaltung:
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen
vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
- Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten;
- Abwicklung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang
stehenden Schriftverkehres mit Mietern und Behörden (im normalen
Umfang);
- Ausfertigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber;
- Abwicklung von einvernehmlichen Vertragsauflösungen oder einvernehmlichen
Beendigungen von Mietverträgen;
- Übergabe und Übernahme von Bestandobjekten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber;
- Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten
im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:
- Erstellen der monatlichen Mietzinsvorschreibung;
- Mietzinsinkasso;
- Mahnwesen;
- Verwaltung und Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten (Kautionen);
- Evidenzhaltung von Wertsicherungsvereinbarungen und Vornahme der Mietzinsanpassungen;
- Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung;
- Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes für die Liegenschaft;
- Abwicklung von Versicherungsschäden;
- Abwicklung des gesamten, die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehres;
- Erstellung der Jahresabrechnungen für Betriebs- und sonstige Bewirtschaftungskosten
(Heizung, Lift, etc);
- Erstellung der Hauseigentümerabrechnung jährlich;
- Führung des Anderkontos für die Liegenschaft;
c) Technische Immobilienverwaltung:
- 1-mal jährlich Kontrolle des Objektzustandes;
- Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide,
Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften;
- Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit dem
Auftraggeber;
2. Leistungspaket „Erweiterte Verwaltung“:
a) Allgemeine Immobilienverwaltung:
Leistungen gemäß Leistungspaket „Basisverwaltung“, zusätzlich dazu:
- Vorbereitung von Neuvermietungen einschließlich Mietersuche;
- Änderungen bestehender Mietverträge in Abstimmung mit dem Auftraggeber;
- Beratung und Veranlassung bei der Vorbereitung von Kündigungen;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:
Leistungen gemäß Leistungspaket „Basisverwaltung“, zusätzlich dazu:
- monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung;
- laufende Lohnverrechnung;
- Vorbereitung der Unterlagen für die Einkommenssteuer und der Umsatzsteuererklärung;
- Erstellen von Miteigentümerabrechnungen halbjährlich;
- Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekutionen;
c) Technische Immobilienverwaltung:
Leistungen wie bei Leistungspaket „Basisverwaltung“, zusätzlich dazu:
- Vierteljährliche Kontrolle des Objektzustandes;
- Sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen, gegebenenfalls deren Beanstandung;
- Überprüfung, Beratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-,
Wartungs- und Serviceverträgen;
- Vergabe von Reparaturarbeiten und allenfalls Einholung von Kostenvoranschlägen
im Rahmen der laufenden Erhaltung (Kleinreparaturen);
3. Leistungspaket „Top-Verwaltung“
a) Allgemeine Immobilienverwaltung:
Leistungen wie bei den Leistungspaketen „Basisverwaltung“ und „Erweiterte Verwaltung“,
zusätzlich dazu:
- Beratung bei Mietverträgen aller Art und Vorbereitung derselben bis zur Unterschriftsreife;
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Stellung von
Mieterhöhungsbegehren;
- Überprüfung und Beratung bei Ertragssteigerungen für die Liegenschaft;
- Beauftragung und Abwicklungen von Rechtsstreitigkeiten;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:
Leistungen wie bei den Leistungspaketen „Basisverwaltung“ und „Erweiterte Liegenschaftsverwaltung“,
zusätzlich dazu:
- Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowie Gewährleistungsansprüchen
aller Art;
- Beratung hinsichtlich Investitionen, die mieterhöhend wirken;
- Hauseigentümerabrechnung quartalsweise;
c) Technische Immobilienverwaltung:
Leistungen wie bei den Leistungspaketen „Basisverwaltung“ und „Erweiterte Liegenschaftsverwaltung“, zusätzlich dazu:
- Regelmäßige Kontrolle des Gebäudezustandes;
- Einholung von Kostenvoranschlägen sowie Vergabe der für die Instandhaltung,
Instandsetzung und Reparaturen erforderlichen Arbeiten, soweit sie über die laufende
Erhaltung (kleine Reparaturen) hinausgehen;
- Abschluss und Kündigung von Hausbesorgerverträgen sowie von Verträgen mit
sonstigen Hilfskräften (zB für Straßen- und Gehsteigreinigung, Hausbetreuung,
etc.);
- Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen im Bezug
auf die verwaltete Liegenschaft;
4. Folgende Zusatzleistungen werden gegen vorherige Vereinbarung erbracht:
- wirtschaftliche Bauüberwachung;
- Erstellen der Hauptmietzinsabrechnung gem. § 20 MRG;
- Führen von Schlichtungsstellenverfahren, sofern kein Rechtsanwalt betraut ist;
- Erstellen der Steuererklärung;
- Beratungstätigkeit bei Verträgen im Falle des Verkaufes oder Ankaufes der Liegenschaft
und diesen gleichzuhaltenden Geschäftsfällen;
- Erstellung und Umsetzung eines Entwicklungskonzeptes samt jährlicher Evaluierung;
- Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung;
Wohnungseigentum
1. Im Rahmen des monatlichen Pauschalhonorars werden folgende Leistungen im
normalen Umfang erbracht:
a) Allgemeine Immobilienverwaltung:
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen vom Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
- Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten;
- Führung und Wartung der Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen, etc.);
- Abwicklung des mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Mit- bzw. Wohnungseigentümern und mit Behörden (im normalen Umfang);
- Vertretung des Auftraggebers vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen, soweit diese Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit gesondert zu honorierenden Verwaltungsleistungen stehen;
- Abhaltung einer Eigentümerversammlung alle zwei Jahre samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;
Für die Abhaltung der Eigentümerversammlung gelten folgende Grundsätze:
Bei der Einberufung der Eigentümerversammlung ist darauf zu achten, dass
diese nicht zur allgemeinen Urlaubszeit (Juli, August, Weihnachts- und
Semesterferien) stattfindet. Der Verwalter hat über das Geschehen der
Eigentümerversammlung, insbesondere über die Ergebnisse von
Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse, eine Niederschrift
aufzunehmen. Nach der Eigentümerversammlung ist die Niederschrift über
das Geschehen bei der Eigentümerversammlung allen Eigentümern zur
Kenntnis zu bringen. Dies hat durch Anschlag an einer deutlich sichtbaren
Stelle des Hauses und Übersendung an die Anschrift des
Wohnungseigentumsobjektes oder eine andere bekanntgegebene
inländische Zustellanschrift zu erfolgen.
- Information des Auftraggebers über alle wichtigen Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:
- Erstellung der Vorschau über die in absehbarer Zeit notwendigen, über die
laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht
genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur
Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die
Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen, bis
zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode;
- Erstellen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen;
Die Vorschreibungen zu den Liegenschaftsaufwendungen erfolgen in
monatlichen Akonti, welche jeweils am 05. eines jeden Kalendermonats fällig
sind. Soweit dies zur Bestreitung der Liegenschaftsaufwendungen im
Einzelfall erforderlich ist, ist der Verwalter berechtigt, nach pflichtgemäßem
Ermessen die erforderlichen Beträge im Rahmen von
Sondervorschreibungen einzuheben. Die Aufnahme von Darlehen für die
Eigentümergemeinschaft bedarf einer vorhergehenden Beschlussfassung
der Eigentümergemeinschaft. Ausgenommen davon sind
Kontoüberziehungen auf den für die Eigentümergemeinschaft geführten
Konten, die zu dem für die ordentliche Verwaltung der
Wohnungseigentumsanlage erforderlichen Zahlungsverkehr gehören.
- Inkasso und Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und
Wohnungseigentümer;
Der Verwalter hat den Zahlungstermin für die laufenden Akontozahlungen
der Mit- und Wohnungseigentümer zu überwachen und das Mahnwesen bis
zur erforderlichen Einleitung von rechtlichen Schritten im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber (Bekanntgabe der Mahnstufe) vorzunehmen.
Rückständige Beitragsleistungen sind unter Einhaltung der Vorschriften des
§ 20 Abs. 5 und § 27 Abs. 2 WEG 2002 einbringlich zu machen.
- Anlage und Verwaltung der Rücklage;
- Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung;
- Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs;
- Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes;
- Abwicklung von Versicherungsschäden;
- Führung eines für jeden Wohnungseigentümer einsehbaren Eigenkontos der
Eigentümergemeinschaft oder eines ebenso einsehbaren Anderkontos;
- Erstellung der Jahresabrechnung über die Liegenschaftsaufwendungen und die
Bewirtschaftungskosten gemäß § 34 WEG 2002;
- monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung;
c) Technische Immobilienverwaltung:
- einmal jährliche Kontrolle des Objektzustandes;
- Einholung von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe sowie Rechnungsprüfung
für Erhaltungsmaßnahmen sowie Verbesserungsarbeiten bis zu einer
Auftragssumme von jeweils brutto EUR 7.200,00 im Einzelfall;
- Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter
Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen;
- Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen
Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten;
- Evidenzhaltung und laufende termingerechte Führung der für die Betriebsführung
erforderlichen Unterlagen, wie Bescheide, Planunterlagen, Betriebs- und
Wartungsvorschriften, Anlagenbeschreibungen, Kontroll- und
Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher, Wartungs- und Terminpläne;
2. Folgende Leistungen sind nicht im Pauschalhonorar enthalten und werden gesondert verrechnet.
a) Allgemeine Immobilienverwaltung:
- Durchführung zusätzlicher Eigentümerversammlungen samt den damit
verbundenen Verwaltungsmaßnahmen;
- Abwicklung des mit der Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang
stehenden Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern und Behörden, soweit
er Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung betrifft bzw. über den
normalen Umfang hinausgeht;
- Führen von Schlichtungsstellen- und Gerichtsverfahren, sofern kein
Rechtsanwalt betraut ist;
- Übergabe der Verwaltungsunterlagen bei Ende der Verwaltungstätigkeit;
b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:
- Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowie Gewährleistungsansprüchen aller Art
- Abschluss und Auflösung von Mietverträgen über allgemeine Teile der Liegenschaft an hausfremde Dritte nach Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft; Vornahme der damit im Zusammenhang stehenden
Verwaltungsmaßnahmen wie Mietzinsvorschreibung, Inkasso, Mahnwesen sowie allfällige Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekution;
- Aufnahme, Verwaltung sowie Abrechnung von Instandhaltungsdarlehen nach Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft;
- laufende Lohnverrechnung für Hausbesorger; Führung von Lohnkonten, Verrechnung Krankenkasse, Verrechnung mit der Lohnsteuerstelle, etc.;
- Erstellen von Abrechnungen für die Liegenschaftsaufwendungen und Bewirtschaftungskosten für von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheiten bzw. nach abweichenden Aufteilungsschlüsseln sowie
Erstellung der Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz;
c) Technische Immobilienverwaltung:
- halbjährliche Kontrolle des Objektzustandes;
- Überprüfung, Beratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-,
Wartungs- und Serviceverträgen;
- Abschluss und Kündigung von Hausbesorgerdienstverträgen - Betreuung
und Abwicklung von Großreparaturen sowie Verbesserungsmaßnahmen mit
einer Auftragssumme von brutto mehr als EUR 7.200,00 im Einzelfall –
wirtschaftliche Bauverwaltung:
Dieser Leistungspunkt untergliedert sich in folgende Teilleistungen:
- Projektierung des Bauvorhabens:
Wirtschaftliche und finanzielle Planung des Bauvorhabens, Organisation der
Ausschreibung oder Einholen von Angeboten und Kostenvoranschlägen,
wirtschaftliche Überprüfung und Wertung der Angebote, allenfalls Führen
notwendiger Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit
der Planung im Zusammenhang stehenden Dritten (technische Fachleute);>
Aufstellen eines Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung von
Förderungsmöglichkeiten; Fertigstellung der Projektunterlagen; Vorbereitung und
Durchführung der Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft;
- Auftragserteilung: Vergabe der beschlossenen Bauleistungen im Falle einer
positiven Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft; allenfalls
klärende Gespräche und Vertragsverhandlungen mit Anbotslegern;
- Abwicklung des Bauvorhabens: Überwachung des Projektablaufes wie z.B.
Einhaltung des Bauzeitplanes, Rechnungsprüfung, umsatzsteuerrechtliche
Abwicklung, Haftrücklassüberwachung sowie Evidenzhaltung von
Gewährleistungsfristen.
Nicht zu den Leistungspflichten des Verwalters gehören alle Aufgaben im
Zusammenhang mit technischen Belangen der Bauprojekte (z.B. Architektenleistungen,
Zivilingenieurleistungen, Leistungen von technischen Büros, örtliche Bauaufsicht,
Baustellenkoordination, etc.). Mit der Erbringung dieser Leistungen werden vom
Verwalter im Namen und auf Kosten des Auftraggebers hiezu befugte Fachunternehmen beauftragt.